ent|qua|li|fi|zie|ren <sw. V.;
hat:
einer Sache ihren Wert nehmen: der Moment WAHRMACHEN, der die Sublimation entqualifiziert (
Wohmann, Absicht 382); Das vom Trieb abgeschnittene Ungestüm ... entqualifiziert sich dabei zu einer bösen Energie (Pohrt, Endstation 49).